Rechtsprechung
   VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 3603/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5429
VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 3603/97 (https://dejure.org/1997,5429)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.12.1997 - 8 UE 3603/97 (https://dejure.org/1997,5429)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 8 UE 3603/97 (https://dejure.org/1997,5429)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Auswahl der Prüfer in juristischen Prüfungen - ehemaliger Arbeitsgemeinschaftsleiter des Examenskandidaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 183
  • DVBl 1998, 975 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 11.08.1997 - 6 B 22.97

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Bescheid über das Nichtbestehen der zweiten

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 3603/97
    Auf die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit am 11. August 1997 beratenem Beschluß - Az.: 6 B 22.97 - das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den gesamten Inhalt des den Beteiligten bekannten Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 1997 - 6 B 22.97 - Bezug genommen.

    Demgegenüber hat das Bundesverwaltungsgericht unter Nr. 2. auf den Seiten 5 bis 9 des Beschlusses vom 11. August 1997 - 6 B 22.97 - dargelegt und begründet, daß und warum die von der Klägerin erstrebte Zulassung der Revision aus anderen Gründen ausscheidet.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 3603/97
    Berufsbezogene Prüfungsverfahren müssen zwar so gestaltet sein, daß das Grundrecht der Berufsfreiheit effektiv geschützt wird; deshalb müssen Prüflinge das Recht haben, Einwände gegen ihre Prüfungsnoten wirksam vorzubringen (BVerfG, Beschluß vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34 ff., 45 ff.).

    Geht es um solche Fragen, so wird den Prüfern auch nach der neueren Rechtsprechung im Hinblick auf das Gebot der Chancengleichheit der Berufsbewerber ein Bewertungsspielraum zugebilligt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1993 - 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320, S. 307 f. unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluß vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 213/83 - BVerfGE 84, 34 ff., 50 ff.; Hess VGH, Beschluß vom 8. April 1997 - 6 UE 4494/96 - S. 10 des amtlichen Umdrucks; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, Prüfungsrecht, 3. Auflage, 1994, Rdnr. 406).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 3603/97
    Soweit der Senat zu untersuchen hat, ob die Prüfer sich bei ihren rechtlichen Beurteilungen im Rahmen des Beurteilungsspielraums halten, bedarf es der Einholung eines Gutachtens eines juristischen Sachverständigen schon deshalb nicht, weil der Senat selbst über ausreichende Sachkunde hinsichtlich der rechtlichen Beurteilungen verfügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungsweisen Nr. 314, Seite 276).

    Sie dürfen zwar nicht beliebige Gründe nachbringen oder nachschieben; es muß ihnen aber möglich sein, aufgrund einer neuen Bewertung der Arbeit zu dem gleichen Ergebnis zu kommen wie bei der ersten Bewertung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314, S. 278 m. w. N.).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 3603/97
    Daß das Gegenvorstellungsverfahren in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht nachgeholt werden konnte, entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 35.92 - DVBl. 1993, 842).".
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 3603/97
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das Zitat Seite 19 des verwaltungsgerichtlichen Urteils Bezug genommen (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 22. Juni 1994 - 6 C 37.92 - BVerwGE 96, 126, und vom 6. September 1995 - 6 C 18.93 - BVerwGE 99, 185).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 3603/97
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das Zitat Seite 19 des verwaltungsgerichtlichen Urteils Bezug genommen (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 22. Juni 1994 - 6 C 37.92 - BVerwGE 96, 126, und vom 6. September 1995 - 6 C 18.93 - BVerwGE 99, 185).
  • BVerwG, 11.04.1996 - 6 B 13.96

    Prüfungsrecht: Kein Anspruch auf Neubewertung einer fehlerhaften mündlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 3603/97
    Die Klägerin kann sich insofern auch nicht mit Erfolg auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 1996 - 6 B 13.96 - (DVBl. 1996, 997 = NVwZ 1997, 502) berufen, wonach nach Aufhebung rechtswidriger Prüfungsentscheidungen Folgenbeseitigungsansprüche auf Teilnahme am Unterricht oder ähnliche Hilfen in Erwägung zu ziehen seien, die den Prüfling in die Lage versetzen sollten, daß er ohne Nachteil die Prüfung wiederholen könne.
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 3603/97
    Geht es um solche Fragen, so wird den Prüfern auch nach der neueren Rechtsprechung im Hinblick auf das Gebot der Chancengleichheit der Berufsbewerber ein Bewertungsspielraum zugebilligt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1993 - 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320, S. 307 f. unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluß vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 213/83 - BVerfGE 84, 34 ff., 50 ff.; Hess VGH, Beschluß vom 8. April 1997 - 6 UE 4494/96 - S. 10 des amtlichen Umdrucks; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, Prüfungsrecht, 3. Auflage, 1994, Rdnr. 406).
  • BVerwG, 31.03.1994 - 6 B 65.93

    Prüfungsrecht - Prüfungsgeschehen - Beweis - Protokollierung - Berufsfreiheit -

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 3603/97
    Dem Normgeber obliegt es, den Nachteil einer unzulänglichen Dokumentation sowohl der Prüfungsaufgabe als auch der Prüfungsleistung durch sonstige verfahrensmäßige Vorkehrungen auszugleichen, insbesondere den Prüflingen - durch eine, wenn auch nur beschränkte, Öffentlichkeit bei berufsbezogenen Prüfungen - entsprechende Beweise zu ermöglichen (BVerwG, Beschluß vom 31. März 1994 - 6 B 65/93 - NVwZ 1995, 494 f.).
  • BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung einer Sperre für die Zulassung zur mündlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 3603/97
    Insofern hat das Gericht in der bisher üblichen Weise darüber zu befinden, ob die Grenzen des Bewertungsspielraums verletzt worden sind, etwa weil der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze mißachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwG, a. a. O., S. 308; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 10. Oktober 1994 - 6 B 73.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 338 = NJW 1995, 977).
  • BGH, 08.05.1992 - V ZR 95/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung von allgemeiner Bezugnahme auf Rechtsgrundlagen

  • BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92

    Anforderungen an die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen bei einer

  • VGH Hessen, 11.01.1996 - 6 TM 4166/95

    Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung - kein Anspruch auf

  • VGH Hessen, 08.04.1997 - 6 UE 4494/96

    Einhaltung der Klagefrist trotz beim unzuständigen Gericht erhobener Klage?

  • VGH Hessen, 18.01.1994 - 1 UE 2811/88

    Vorgehen gegen Prüfungsentscheidung - unzulässige Rechtsausübung

  • VGH Hessen, 08.08.1995 - 6 TG 830/95

    Zu den Anforderungen an die Dokumentation einer mündlichen Prüfung

  • OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 B 400/08

    Antragsänderung; Staatsexamen; Lärm; Rügeerfordernis

    Von angehenden Juristen kann grundsätzlich verlangt werden, dass sie sich im Zusammenhang mit behaupteten Verfahrensmängeln der Prüfung umgehend über die gebotenen Schritte zur Wahrung ihrer Interessen informieren (vgl. hierzu auch HessVGH, Urt. v. 19.12.1997 - 8 UE 3603/97 -, juris Rn. 124).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht